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BUND Mecklenburg-Vorpommern hält
Müllverbrennungsanlage Hagenow für nicht genehmigungsfähig
Umweltschützer und Bürgerinitiative geben umfangreiche
Rechts- und Facheinwendung ab


Der Bund für Umwelt und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern und 141 Einwohner von Hagenow wenden sich gegen die geplante Errichtung einer Müllverbrennungsanlage im Gewerbegebiet Hagenow. Am heutigen letzten Tag der Einwendungsfrist haben der BUND und die Einwender durch einen Berliner Fachjuristen sowie einen technischen Gutachter umfangreiche Einwendungen beim StAUN Schwerin abgegeben.
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Geplante Müllverbrennungsanlage
im Gewerbegebiet Hagenow verstößt gegen das Bauplanungsrecht
Die Ortsgruppe d. BUND gegen die geplante Müllverbrennungsanlage Hagenow sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. (BUND) haben die planungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Müllverbrennungsanlage im Gewerbegebiet Hagenow direkt neben der Produktionsstätte der Mecklenburgischen Kartoffelveredelungs GmbH juristisch überprüfen lassen. Die Überprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Anlage bauplanungsrechtlich unzulässig ist.
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  Das ist die Pressemitteilung die leider nicht erschienen ist:

Geplante Müllverbrennungsanlage in Hagenow führt zu einer Überschreitung der Grenzwerte der extrem krebserzeugenden Dioxine und Furane
Sollte die geplante Müllverbrennungsanlage (MVA) in Hagenow in Betrieb gehen, wird es nach Berechnungen des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) zu einer Überschreitung der zulässigen Grenzwerte der Seveso-Gifte (Dioxine und Furane) kommen. Dies würde zu einer erheblichen Steigerung des Krebsrisikos der in der Umgebung der Anlage wohnenden oder arbeitenden Menschen führen.
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Eine Richtigstellung die Leider nicht erschienen ist Brief SVZ