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Forderungen von Bürgern und "BUND für die Umwelt Ortsgruppe Hagenow" zur geplanten Müllverbrennung in Hagenow (Ersatzbrennstoffheizkraftwerk)
  1. Beauftragung eines unabhängigen Behörden-Gutachtens zu den Vorbelastungen durch das Biomasse-HKW (Humantoxikologisches Gutachten).


  2. Aussetzung des Genehmigungsverfahrens - und damit des Erörterungstermins vom 24. Januar 2007 - bis die Daten zu den Vorbelastungen durch das humantoxikologische Gutachten vorliegen.


  3. Einschränkung der kommunalen Planung des Baugebietes auf umweltfreundliche Gewerbeansiedlungen Ausschluß von Industrieanlagen - Zur Begründung siehe Punkt 1. der Einwendung von Rechtsanwalt Kremer


  4. Ermittlung der Lärm- Belastung durch die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch das ESB, siehe Einwendung von Rechtsanwalt Kremer Punkt 2. und 8 und weitere sowie Gutachten Ökopol (Dioxinbelastungen durch die jetzige Planung etc.)


  5. Einsatz der "Best-verfügbaren Technik" um Emissionen in und Auswirkungen auf die gesamte Umwelt einschließlich auf die Menschen zu vermindern, siehe Einwendung von Rechtsanwalt Kremer zur Anwendung der IVU-Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24.9.1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, ABL Nr. L 257 vom 10.10.1996, S. 26) und Gutachten Ökopol


  6. Unterschreitung der Schadstoffgrenzwerte für Schwermetalle in den Zuschlagstoffen der Verbrennung statt wie jetzt beantragt Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte , siehe Gutachten Ökopol, Punkt 3


  7. Prüfung von Verfahrensalternativen zur Schadstoffminderung der Abgase ( z.B. SCR-Verfahren statt des SNCR-Verfahrens), siehe Gutachten Ökopol.